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Beschreibung

**Bern (und Homeoffice) \| 60-60%**

****Diesen Beitrag können Sie leisten****




* Einspracheverfahren im Visumbereich durchführen
* Gesuche um Einreise- und Aufenthaltsbewilligung zu Ausbildungszwecken (Studierende) oder im Rahmen des Familiennachzugs bearbeiten und ausländerrechtlichen Fernhaltemassnahmen prüfen
* Gesuche um Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung nach Auflösung der Ehe bearbeiten
* Gesuche um Aufenthaltsregelung für Sans-Papiers und Personen, die sich in einer persönlichen Härtefallsituation befinden, prüfen
* Mit den kantonalen Migrationsbehörden und den Schweizer Vertretungen im Ausland korrespondieren und zusammenarbeiten




****Das macht Sie einzigartig****




* Hochschulabschluss, vorzugsweise in Rechtswissenschaften
* Interesse an Migrationsfragen
* Redaktionelles Geschick und genaue und disziplinierte Arbeitsweise sowie vernetztes Denken
* Fähigkeit, auch bei hoher Arbeitsbelastung selbstständig und strukturiert zu arbeiten
* Gute Kenntnisse einer zweiten Amtssprache und des Englischen




****Auf den Punkt gebracht****

In diesem Praktikum erhalten Sie die Chance, sich mit verschiedenen Verfahren, die eine Verwaltungseinheit des SEM im Themenbereich Zulassung und Aufenthalt von ausländischen Personen durchführt, zu befassen.

****Das bieten wir****




* **Arbeiten für die Schweiz** Wir setzen uns für das Erfolgsmodell Schweiz ein und arbeiten zum Wohl der Bevölkerung.
* **Gelebte Vielfalt** Dank Chancengleichheit entfalten wir unsere Kompetenzen und bringen unterschiedliche Perspektiven ein.
* **Gesund am Arbeitsplatz** Wir unterstützen und beraten unsere Mitarbeitenden im Bereich der physischen und psychischen Gesundheit.

[Alle Benefits](https://www.stelle.admin.ch/stelle/de/home/bundesverwaltung/ihre-vorteile-auf-einen-blick.html)




****Migration bewegt****

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) ist zu-ständig für alle migrationsrechtlichen Belange in der Schweiz. Die Abteilung Zulassung Aufenthalt prüft die Gesuche um Einreise von ausländischen Staatsangehörigen (Visa) und mögliche Entfernungsmassnahmen (Wegweisungen, Einreiseverbote). Das SEM entscheidet zudem über die Zustimmung zur Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltsbewilligungen (mit oder ohne Erwerbstätigkeit), berät die kantonalen Behörden in Migrationsfragen und überwacht die Anwendung der Bundesgesetzgebung im Migrationsbereich.

****Zusätzliche Informationen****

Das Praktikum kann spätestens ein Jahr nach dem letzten Studienabschluss angetreten werden und ist auf 12 Monate beschränkt.

****Fragen zur Stelle****

**Corinne Geuggis**
+41 58 46 59865