Description
**Bern \| 10-10%**
****Diesen Beitrag können Sie leisten****
* Fachliche Unterstützung der Kommission und der Geschäftsstelle
* Prüfung der Grund- und Rechtskonformität von freiheitsentziehenden Massnahmen im Rahmen von regelmässigen Besuchen in Einrichtungen des Freiheitsentzuges in der Schweiz
* 10 bis 15 Einsätze von durchschnittlich 1 bis 2 Tagen (inkl. Sitzungen) pro Jahr
* Teilnahme an den 5 Plenarversammlungen sowie einer Retraite pro Jahr
* Diskussion und Verabschiedung der Kommissionsberichte und der Empfehlungen zuhanden der zuständigen Behörden mit dem Ziel, die Behandlung der Personen im Freiheitsentzug zu verbessern und Folter und anderen Formen unmenschlicher oder erniedrigender Misshandlungen vorzubeugen
****Das macht Sie einzigartig****
* Breites Fachwissen in den Bereichen der Grund- und Menschenrechte
* Medizinische Fachperson mit breiter Erfahrung und umfassenden Kenntnissen der Psychiatrie insbesondere der Forensik
* Expertenerfahrung aus einem Engagement in einer nationalen oder internationalen Überprüfungskommission bzw. in einer NGO ist ebenfalls von Vorteil
* Sehr gute Kenntnisse von zwei Amtssprachen und des Englischen, gute Kenntnisse der dritten Amtssprache, Kenntnisse weiterer Fremdsprachen sind von Vorteil (aufgrund der aktuellen Zusammensetzung der Kommission sind insbesondere Kandidaturen aus der französischen Schweiz erwünscht)
* Keine aktuelle Berufstätigkeit, die zu einem Interessenkonflikt mit den Aufgaben der NKVF führen könnte
* Teamfähigkeit, hohe Sozialkompetenz, Argumentations- und Verhandlungsgeschick
****Auf den Punkt gebracht****
****Das bieten wir****
* **Arbeiten für die Schweiz** Wir setzen uns für das Erfolgsmodell Schweiz ein und arbeiten zum Wohl der Bevölkerung.
* **Gelebte Vielfalt** Dank Chancengleichheit entfalten wir unsere Kompetenzen und bringen unterschiedliche Perspektiven ein.
* **Gesund am Arbeitsplatz** Wir unterstützen und beraten unsere Mitarbeitenden im Bereich der physischen und psychischen Gesundheit.
[Alle Benefits](https://www.stelle.admin.ch/stelle/de/home/bundesverwaltung/ihre-vorteile-auf-einen-blick.html)
Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) wurde vom Bund im Anschluss an die Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum UNO-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) geschaffen.
Die NKVF erfüllt ihre Aufgaben unabhängig. Die Kommission besteht aus zwölf Mitgliedern, die für vier Jahre vom Bundesrat gewählt werden. Sie verfügt über ein ständiges Sekretariat.
****Zusätzliche Informationen****
Bewerbungsunterlagen können bis zum **31.08.2025** per Mail bei [info.smv@bj.admin.ch](mailto:info.smv@bj.admin.ch) eingereicht werden. Für die Vorstellungsgespräche in Bern ist folgendes Datum vorgesehen: 27.10.2025 ganzer Tag.
Auskünfte zum Auswahlverfahren erteilt Ihnen Beatrice Kalbermatter.
Auskünfte zur Tätigkeit der NKVF erhalten Sie von Frau Livia Hadorn, Geschäftsführerin der NKVF, Tel. 058 467 65 49.
Lohnklasse: Entschädigung durch Taggelder (gemäss RVOV, SR. 172.010.1)
****Fragen zur Stelle****
**Beatrice Kalbermatter**
Stv. Chefin Fachbereich Straf- und Massnahmenvollzug
+41 58 46 24183